Resolution bayerischer Universitätsprofessorinnen und -professoren zur geplanten Hochschulrechtsreform
26. November 2020
Das Eckpunktepapier der Bayerischen Staatsregierung zur Hochschulrechtsreform kombiniert verschiedene Vorhaben. So enthält es grundlegende Vorschläge zur Rechtsstellung der Universität als öffentliche Körperschaft bzw. staatliche Einrichtung. Die damit verbundenen Fragen sind komplex und bedürfen einer gesonderten Erörterung.
Die Reformpläne betreffen auch die Aufgaben der Universität, die mit der Trias „Forschung, Lehre und Transfer“ neu gefasst werden, sowie die „interne Governance“, also die Selbstverwaltung der Universität. Damit berühren sie den Kern des universitären Selbstverständnisses. Universitäten sind dynamische Wissenschaftseinrichtungen, die immer wieder reformiert wurden und weiterhin der Reform bedürfen. Doch muss dabei ein konsistentes Leitbild gewahrt bleiben, das der verfassungsrechtlich gewährleisteten Freiheit von Forschung und Lehre gerecht wird. Dafür sind folgende Punkte grundlegend:
- Forschung und Lehre sind die beiden durch die Verfassung des Freistaates Bayern und das Grundgesetz geschützten Kernaufgaben der Universität. Der Transfer von Wissen stellt eine wichtige weitere Leistungsdimension dar, die aber in den verschiedenen Fächern nur in sehr unterschiedlicher Weise in Betracht kommt. Wir halten an dem hohen Wert der Grundlagenforschung in allen wissenschaftlichen Disziplinen fest.
- Universitäten brauchen eine geeignete und stabile interne Governance-Struktur. Dafür sind die Fakultäten oder auch fächerübergreifende Schools unverzichtbar. Diese Einrichtungen müssen in der Hochschulleitung repräsentiert sein.
- Die Universität gewährleistet die Partizipation ihrer Mitglieder. Partizipation bedeutet nicht nur Anhörung, sondern die Möglichkeit, an Organisations- und Haushaltsentscheidungen der Universität effektiv mitzuwirken.
- Forschung und Lehre sind nicht voneinander zu trennen. Freistellungen von der Lehre dürfen diesen Zusammenhang nicht gefährden. Ein Ausgleich von Lehrdeputaten kann nur innerhalb von Fächergruppen, nicht über ein Gesamtlehrdeputat der Universität erfolgen.
- Die Leistungsbewertung der universitären Lehre und Forschung ist sinnvoll. Die Nutzung quantitativer Indizes bedarf kritischer Reflexion. Qualitative Kriterien der Evaluation müssen stärker berücksichtigt werden. Eine auf unmittelbare Verwertbarkeit von Output hinzielende Steuerung einer Universität steht im Widerspruch zur Freiheit von Forschung und Lehre.
Erdmute Alber (Sozialanthropologie, Universität Bayreuth)
Folkmar Bornemann (Numerische Mathematik, Technische Universität München)
Nikolaus Bosch (Strafrecht, Universität Bayreuth)
Ulf Brunnbauer (Geschichte Ost- und Südosteuropas, Universität Regensburg)
Martin Burgi (Öffentliches Recht und Europarecht, Ludwig-Maximilians-Universität München)
Martin Buss (Steuerungs- und Regelungstechnik, Technische Universität München)
Burcu Dogramaci (Kunstgeschichte, Ludwig-Maximilians-Universität München)
Roland A. Fischer (Anorganische und Metallorganische Chemie, Technische Universität München)
Magdalena Götz (Physiological Genomics, Ludwig-Maximilians-Universität München)
Benedikt Grothe (Neurobiologie, Ludwig-Maximilians-Universität München)
Sjoerd Harder (Anorganische und Metallorganische Chemie, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg)
Jürgen Heinze (Zoologie, Evolutionsbiologie, Universität Regensburg)
Thomas Hoffmann (Anglistik, Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt)
Jens Kersten (Öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaften, Ludwig-Maximilians-Universität München)
Markus Ludwigs (Öffentliches Recht und Europarecht, Julius-Maximilians-Universität Würzburg)
John Lupton (Experimentelle und Angewandte Physik, Universität Regensburg)
Karsten Meyer (Anorganische und Allgemeine Chemie, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg)
Ursula Münch (Politikwissenschaft, Universität der Bundeswehr München/Akademie für Politische Bildung)
Kärin Nickelsen (Wissenschaftsgeschichte, Ludwig-Maximilians-Universität München)
Heike Paul (Amerikanistik, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg)
Malte Rehbein (Digital Humanities, Universität Passau)
Susanne Renner (Systematische Botanik und Mykologie, Ludwig-Maximilians-Universität München)
Kerstin Schmidt (Amerikanistik, Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt)
Martin Schulze Wessel (Ost- und Südosteuropäische Geschichte, Ludwig-Maximilians-Universität München)
Peter Strohschneider (Germanistik, Ludwig-Maximilians-Universität München)
Dietmar Süß (Neuere und Neueste Geschichte, Universität Augsburg)
Margit Szöllösi-Janze (Neueste Geschichte und Zeitgeschichte, Ludwig-Maximilians-Universität München)
Angelika Vollmar (Pharmazeutische Biologie, Ludwig-Maximilians-Universität München)
Dieter Weiss (Physik der Mikro- und Nano-Strukturen, Universität Regensburg)
Robert Freiherr von Weizsäcker (Volkswirtschaftslehre, Technische Universität München)
Robert Wolf (Anorganische Chemie, Universität Regensburg)
Michael F. Zimmermann (Kunstgeschichte, Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt)